§ 1 Geltung der Bedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der WOC-Consultants. Die gegenstehenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen geltend, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Soweit mündliche Absprachen getroffen werden haben diese nur Gültigkeit, wenn sie von WOC-Consultants umgehend schriftlich bestätigt werden.
  2. Bestellungen werden erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich.
  3. Die Angebotsunterlagen, Beschreibungen und Muster der WOC-Consultants dürfen ohne Genehmigung weder weitergegeben noch veröffentlicht, vervielfältigt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind alle von WOC-Consultants zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne Zurückbehaltungsrecht herauszugeben.

§ 3 Preis, Preisänderungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit für Dienstleistungen Stundensätze vereinbart werden, verstehen sich diese ohne Kosten für Anreise, Übernachtung und Spesen. Entsprechende Kosten werden auf Nachweis gesondert in Rechnung gestellt. Reise- und Unterbringungskosten (Flug, Auto, 1.-Klasse Bahn, 4-Sterne Hotel) werden abgerechnet. Im Übrigen gelten die von WOC-Consultants im Angebot aufgeführten Pauschalen und Vergütungen.

§ 4 Lieferzeiten

  1. Liefertermine oder Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von WOC-Consultants schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Verzögerungen von Lieferungen und Leistungen, die auf höherer Gewalt beruhen, einschließlich Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen oder Hindernissen auf Seiten von Lieferanten oder Dienstleistern, auf die WOC-Consultants keinen Einfluss hat, hat WOC-Consultants nicht zu vertreten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Ansprüche unberührt.
  3. Ist ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart worden, so kommt WOC-Consultants frühestens sechs Wochen nach Ablauf dieses Termins in Verzug, wenn der Auftraggeber mahnt.

§ 5 Gewährleistung

  1. Für alle Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln der Lieferungen der WOC-Consultants beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate, soweit sich die Gewährleistungsansprüche nicht auf Schadensersatz wegen Beschädigung von Leib, Leben oder Gesundheit beziehen.
  2. Der Abnehmer ist verpflichtet, die erhaltenen Lieferungen sofort auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen.
  3. Liegt an der gelieferten Leistung ein Mangel vor, so hat WOC-Consultants das Recht, die Mängel nachzubessern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Mangelbeseitigung mitzuwirken und den Mangel so genau zu beschreiben, dass eine Mangelbeseitigung möglich ist.

§ 6 Haftung

  1. Die WOC-Consultants haftet nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen zugesicherter Leistungen.
  2. Die Haftung für Vermögensschäden beschränkt sich auf die vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden. Insbesondere ist die Haftung für solche Schäden ausgeschlossen, die auf unzureichender Zusammenarbeit des Vertragspartners beruhen.

§ 7 Besonderheiten bei Dienstleistungen

  1. Erbringt WOC-Consultants Dienstleistungen, so werden diese nach den schriftlich angebotenen Stundensätzen abgerechnet und die geleisteten Stunden regelmäßig, in der Regel innerhalb einer Woche, dem Auftraggeber durch einen Bericht übermittelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Bericht umgehend zu überprüfen und die geleisteten Stunden zu bestätigen. WOC-Consultants ist nicht daran gehindert, vom Auftraggeber nicht anerkannte Stunden abzurechnen, soweit diese tatsächlich erbracht wurden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der WOC-Consultants aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behält sich WOC-Consultants das Eigentum an der gelieferten Leistung und sämtlichen gelieferten Gegenstände vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der WOC-Consultants unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

§ 9 Zahlung

  1. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum. Skonto wird nur bei gesonderter Vereinbarung im Angebot gewährt.
  2. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist ab dem Zeitpunkt des Verzuges die offene Forderung in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 10 Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Forderungen aus dem Vertrag ist Karlsruhe. Der Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
  2. Auf alle Vertragsbeziehungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 11 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  2. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

04. Februar 2021, Hartmut Fritz